Dropshipping gilt als unkomplizierter Einstieg in den E-Commerce: kein Lager, kein Versand, kein großes Startkapital. Du verkaufst, der Lieferant versendet direkt an deinen Kunden. Was viele dabei unterschätzen: In der Praxis wird von vielen Dropshippern die umsatzsteuerliche Komplexität ihres Geschäftsmodells erheblich unterschätzt. Denn das Modell, das auf den ersten Blick so einfach wirkt, berührt mehrere steuerliche Kernfragen gleichzeitig – und wer hier auf das Falsche setzt, riskiert empfindliche Nachzahlungen.


Das Reihengeschäft: Warum klassisches Dropshipping steuerlich problematisch ist

Beim Dropshipping bietet ein Onlinehändler Produkte an, die er nicht selbst produziert oder auf Lager hat, sondern direkt vom Hersteller oder Großhändler an den Kunden liefern lässt. Umsatzsteuerlich handelt es sich dabei in der Regel um ein sog. Reihengeschäft.

Das bedeutet: Es gibt zwei rechtlich separate Lieferungen in einer einzigen Warenbewegung – die Lieferung vom Hersteller an den Dropshipper, und die Lieferung vom Dropshipper an den Endkunden. Besonders kritisch ist die korrekte Zuordnung der Lieferungen als sog. bewegte oder ruhende Lieferung, da hiervon die Steuerbefreiung oder -pflicht abhängt. Fehlerhafte Einschätzungen können zu Steuernachzahlungen, Registrierungsverpflichtungen und Sanktionen führen.

Und hier liegt das erste große Problem in der praktischen Abwicklung: Der IOSS ist für Reihengeschäfte nicht anwendbar, wird in der Praxis aber häufig bei diesem Modell genutzt. Wer im klassischen Dropshipping-Modell – also wenn der chinesische Produzent die Ware 1:1 direkt an den Endkunden durchschleust – den IOSS nutzt, tut das ohne rechtliche Grundlage. Das Risiko ist damit doppelt: einerseits die unzulässige IOSS-Nutzung selbst, andererseits eine allfällige Umsatzsteuerverkürzung durch falsch gemeldete Warenwerte (siehe weiter unten).


Die „incl. taxes“-Option: Bequem, aber riskant

Viele chinesische Dropshipping-Anbieter bieten eine Option an, bei der man Ware „inklusive Steuern“ kauft – der Anbieter übernimmt dann die Zollabwicklung über seine eigene IOSS-Nummer. Das klingt nach einer einfachen Lösung: keine eigene Registrierung, kein eigener Aufwand.

Das Problem dabei ist zweifach:

Erstens: Wie oben erläutert, liegt beim klassischen Durchschleusen der Ware vom Produzenten an den Endkunden ein Reihengeschäft vor – und für Reihengeschäfte ist der IOSS nicht zulässig. Die Nutzung der IOSS-Nummer des Anbieters ist in diesem Fall keine legale Absicherung.

Zweitens: Selbst wenn man diese Frage außer Acht lässt, wird die Einfuhr typischerweise auf Basis des Einkaufspreises – also dem Preis, den der Dropshipper an den Anbieter zahlt – deklariert. Der tatsächliche Verkaufspreis, den der Endkunde zahlt, ist aber in der Regel deutlich höher. Die Differenz – also die Handelsmarge – bleibt damit unversteuert. Der Dropshipper kassiert die darin enthaltene Umsatzsteuer vom Kunden, führt sie aber nicht ab.

Wenn der Dropshipper nicht mit ausreichender Sorgfalt davon ausgehen kann, dass der chinesische Produzent die korrekten Werte einmeldet – sprich wenn er weiß oder wissen müsste, dass die Einfuhr auf Basis falscher Werte oder über einen unzulässigen Kanal abgewickelt wird – kann er sich nicht auf die Abwicklung durch den Dropshipping-Anbieter berufen und haftet entsprechend für den Steuerausfall. Im Falle einer Prüfung kann das bedeuten, dass der Dropshipper für die gesamte Umsatzsteuer aufzukommen hat – ohne Anrechnung der bereits an den Anbieter gezahlten Beträge. Kommt noch der Vorwurf der Fahrlässigkeit oder gar des Vorsatzes hinzu, drohen empfindliche finanzstrafrechtliche Konsequenzen: Je nach Volumen reichen diese von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.


Der rechtssicherere Weg: Dropshipping via Agent

Um die Reihengeschäftsproblematik zu umgehen, bietet sich ein Modell mit einem Dropshipping-Agenten an, der ein physisches Lager in China betreibt.

Das Grundprinzip: Der chinesische Produzent liefert die Ware nicht direkt an den Endkunden, sondern zunächst in das chinesische Lager des Agenten – z.B. als Palettenlieferung. Dort wird die Ware eingelagert und der österreichische Dropshipper hat eine gewisse Verfügungsmacht über diesen Bestand. Der Agent unterstützt dann bei der Konfektionierung und dem Versand der einzelnen Pakete an die Endkunden.

Durch diese Transportunterbrechung im Lager des Agenten kann mitunter nun argumentiert werden, dass kein durchgehendes Reihengeschäft vorliegt. Der österreichische Dropshipper liefert in dieser Konstellation rechtlich aus seinem chinesischen Lager direkt an den Endkunden – und kann in dieser Konstellation den IOSS grundsätzlich in Anspruch nehmen.

Wichtig bleibt zu erwähnen, dass auch bei diesem Modell bislang keine vollständige Rechtssicherheit gegeben ist, da die steuerliche Einordnung dieser Modelle in Österreich noch nicht abschließend geklärt ist. Auch wird im Einzelfall zu beurteilen sein, inwieweit dem Dropshipper hier tatsächlich eine Verfügungsmacht über das Lager des Agenten eingeräumt wird, sodass man umsatzsteuerlich von einer Direktlieferung des Dropshippers an den Endkunden ausgehen kann. Offen ist auch, wie mit der chinesischen Inlandslieferung des Produzenten an das chinesische Lager des Dropshippers umzugehen ist – ein Fall, der nach chinesischem Umsatzsteuerrecht zu beurteilen wäre und grundsätzlich auch Auswirkungen auf den österreichischen Dropshipper haben könnte. Zudem gilt es zu bedenken, dass der IOSS ausschließlich für B2C-Lieferungen verwendet werden darf. Wer auch B2B-Kunden im Dropshipping-Modell beliefert, ist mit einem noch komplexeren Setup konfrontiert.

Zusammengefasst kann man sagen, dass nach der aktuellen Rechtslage Dropshipping – auch bei Nutzung des Agenten-Modells – nicht ohne rechtliches Risiko abgewickelt werden kann. Dennoch ist das Agenten-Modell der aktuell best-practice-naheste Ansatz für rechtskonforme Dropshipping-Strukturen aus China und wird von vielen Dropshippern daher genutzt.


IOSS beim Agenten-Modell: Eigene IOSS-Registrierung dringend empfohlen

Wenn das Agenten-Modell korrekt aufgesetzt ist und der IOSS zulässig genutzt werden kann, gilt:

Eigene IOSS-Registrierung ist dringend empfohlen. Nur so hat der Dropshipper vollständige Kontrolle darüber, dass die Umsatzsteuer auf Basis der tatsächlichen Verkaufspreise korrekt gemeldet und abgeführt wird. Die EUSt-Befreiung bei der Einfuhr greift dann rechtmäßig – für Sendungen bis EUR 150, wobei diese Grenze die Voraussetzung für die IOSS-Nutzung darstellt und von der ebenfalls derzeit gültigen und bei EUR 150 liegenden Zollfreigrenze zu unterscheiden ist.


IOSS oder OSS – was gilt beim Dropshipping aus China?

Diese Frage sorgt in der Praxis für erhebliche Verwirrung – auch unter Steuerberatern:

IOSS gilt für Sendungen aus Drittländern (z.B. China) direkt an EU-Endkunden mit einem Warenwert bis EUR 150. Beim Dropshipping aus China ist das der relevante Mechanismus.

OSS gilt für Verkäufe innerhalb der EU – also wenn die Ware bereits in einem EU-Land liegt und von dort an Kunden in anderen EU-Ländern verschickt wird. Beim klassischen China-Dropshipping ist der OSS nicht relevant – kann aber bedeutsam werden, sobald du Waren in EU-Lager einlagerst und von dort versendest. Auch hier gilt aber, dass der EU-OSS bei Reihengeschäften – wie der IOSS – nicht anwendbar ist.


Kleinunternehmerregelung und Dropshipping: Nicht empfehlenswert

Die österreichische Kleinunternehmerregelung gilt primär im Inland und entfaltet nicht ohne weiteres ihre Wirkung für grenzüberschreitende Lieferungen. Kurzum ist sie in diesem Setup nicht kompatibel und sind sämtliche Grenzen, aufgrund der typischerweise eher geringeren Margen im Dropshipping-Geschäft, schnell überschritten. Fazit: Die Kleinunternehmerregelung ist beim Dropshipping mit internationalem Bezug nicht zu empfehlen.


Zusammenfassung: Die wichtigsten Grundregeln

Modell Reihengeschäft? IOSS zulässig? Empfehlung
Klassisches Dropshipping
(1:1 Durchschleusung)

Ja

Nein
Modell vermeiden,
steuerlich nicht umsetzbar
Agenten-Modell mit Lager & Verfügungsmacht ⚠️
Graubereich
⚠️
Graubereich
Best-practice,
eigene IOSS-Registrierung empfohlen

 


Unser Fazit

Dropshipping aus China ist steuerlich eines der komplexesten E-Commerce-Modelle – und weit weniger regulierungsfrei als oft dargestellt. Das klassische Modell, bei dem Ware 1:1 vom Produzenten an den Kunden durchgeleitet wird, ist steuerlich kaum rechtssicher umsetzbar. Wer Dropshipping ernsthaft und compliant betreiben will, kommt am Agenten-Modell mit eigener IOSS-Registrierung kaum vorbei.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für eine auf deine individuelle Situation zugeschnittene Beratung stehen wir dir gerne zur Verfügung.