Fulfillment by Amazon (FBA) ist verlockend: Amazon lagert deine Produkte, verschickt sie und kümmert sich um den Kundenservice. Du konzentrierst dich aufs Verkaufen. So weit, so gut. Aber steuerlich ist FBA deutlich komplexer als ein klassischer Onlineshop – und wer das unterschätzt, riskiert teure Nachzahlungen und Strafen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten steuerlichen Grundprinzipien für österreichische FBA-Händler.
Das Grundprinzip: Lagerort bestimmt Steuerpflicht
Der entscheidende Unterschied zwischen FBA und einem klassischen österreichischen Onlineshop liegt in der Lagerung. Sobald deine Waren physisch in einem anderen Land gelagert werden – und das ist bei FBA der Normalfall, da Amazon typischerweise in Deutschland startet – entsteht in diesem Land eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht.
Das bedeutet für österreichische Händler praktisch: Wer mit FBA beginnt, braucht in der Regel von Anfang an eine deutsche Steuernummer und UID-Nummer. Einkommensteuerlich ändert sich dadurch idR nichts – Gewinne werden weiterhin in Österreich versteuert, sofern im Ausland keine Strukturen mit entsprechender Substanz geschaffen werden (Betriebsstätten). Die deutsche Registrierung dient daher ausschließlich der umsatzsteuerlichen Abwicklung.
Wo werden meine Waren gelagert – und was löst das aus?
Amazon lagert deine Waren je nach gewähltem Programm in Fulfillment-Centern in einem oder mehreren EU-Ländern. Typischerweise beginnt man mit Deutschland, kann aber im nächsten Schritt weitere Länder wie Polen oder Tschechien hinzunehmen – und wer europaweit skaliert, landet schnell in einem Modell mit Lagern in mehreren EU-Staaten gleichzeitig (PAN-EU).
Die steuerliche Grundregel dabei ist einfach: Jedes Land, in dem Amazon deine Waren lagert, löst dort eine Registrierungspflicht aus. Wichtig: der EU-OSS ersetzt keine Registrierung in Lagerstaaten – OSS und lokale Registrierung laufen parallel. Das ist ein häufiges Missverständnis.
Da Amazon Waren mitunter ohne aktives Zutun des Händlers zwischen Lagern verschiebt, ist es essenziell, die eigenen Warenbewegungen laufend zu überwachen und steuerlich zu bewerten. Dazu empfehlen wir spezialisierte Drittanbietertools – mehr dazu weiter unten.
EU-OSS: Vom Start weg registrieren
Seit 1. Juli 2021 gilt im EU-Versandhandel das Bestimmungslandprinzip: Lieferungen an Privatkunden sind im jeweiligen Zielland zu versteuern. Die EU-weite Schwelle dafür liegt bei EUR 10.000 – die ist bei aktivem FBA-Betrieb schnell erreicht.
Der EU-OSS vereinfacht die Abwicklung erheblich: Grenzüberschreitende B2C-Umsätze können zentral über FinanzOnline gemeldet werden, ohne Registrierungen in jedem einzelnen Zielland. Unsere klare Empfehlung: OSS-Registrierung vom Start weg, nicht erst wenn die Schwelle überschritten ist. Das spart nachträglichen Aufwand und gibt von Anfang an Rechtssicherheit.
Zu beachten: Der OSS deckt nur Verkäufe ab – nicht die Warenbewegungen zwischen Lagern. Wer Waren von Österreich ins deutsche Amazon-Lager schickt, vollzieht ein sogenanntes innergemeinschaftliches Verbringen, das separat in der Steueranmeldung und einer Zusammenfassenden Meldung deklariert werden muss. Selbiges gilt bei Warenverbringungen zwischen Deutschland, Polen, Tschechien und anderen EU-Lagerländern.
Kleinunternehmerregelung und FBA: Nicht empfehlenswert
Die österreichische Kleinunternehmerregelung gilt nur in Österreich. In Deutschland – wo die Waren typischerweise gelagert werden – greift sie nicht ohne weiteres: Österreichische Händler können dort nicht automatisch als Kleinunternehmer auftreten und müssen die deutsche Umsatzsteuer regulär abführen. Das führt schnell zu einem unübersichtlichen Nebeneinander zweier unterschiedlicher Umsatzsteuersysteme.
Hinzu kommt: Als Kleinunternehmer ist kein Vorsteuerabzug möglich – Einkäufe und Einfuhrumsatzsteuer sowie übergehende Steuern aus Amazon-Rechnungen (Reverse-Charge) können nicht zurückgeholt werden. Fazit: Die Kleinunternehmerregelung ist bei Amazon FBA nicht zu empfehlen. Wer FBA ernsthaft betreiben will, sollte von Anfang an auf die Regelbesteuerung setzen.
Warenbewegungen im Blick behalten: Tool-Empfehlung
Bei FBA entstehen laufend steuerlich relevante Transaktionen – Wareneinlagerungen, Umlagerungen zwischen Ländern, Verkäufe in verschiedene Zielmärkte. Das manuell zu überblicken ist kaum möglich.
Wir empfehlen hier amainvoice (amainvoice.de) – ein spezialisiertes Tool für Amazon-Händler, das Warenbewegungen automatisch erfasst, Rechnungen korrekt ausstellt und die umsatzsteuerliche Compliance deutlich vereinfacht. Neben der Erlösseite integriert amainvoice sämtliche Amazon-Gebühren und erstellt für die Buchhaltung entsprechend verwertbaren DATEV-Exporte.
Deutschland-Registrierung: Kein zweiter Steuerberater nötig
Für viele FBA-Händler ist die deutsche Umsatzsteuerregistrierung der erste und wichtigste Schritt. Wir sind von der deutschen Bundes-Steuerberaterkammer akkreditiert und dürfen für unsere Klienten auch direkt in Deutschland tätig werden – also Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen einbringen. Du brauchst daher mit uns keinen zusätzlichen deutschen Steuerberater.
Solltest du in weiteren Ländern umsatzsteuerpflichtig werden, empfehlen wir dir gerne Partnerkanzleien im Ausland oder auf Umsatzsteuer-Compliance spezialisierte Dienstleister wie zB taxdoo oder avask.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Grundregeln
| Situation | Was du brauchst |
|---|---|
| FBA-Start (Lager in Deutschland) | Österreichische UID + deutsche Steuernummer/UID |
| Weitere Lagerländer hinzugefügt | Zusätzliche USt-Registrierung im jeweiligen Land |
| B2C-Verkäufe (Empfehlung vom Start weg) | OSS-Registrierung über FinanzOnline |
| Warenverschiebungen zwischen Lagern | Innergemeinschaftliches Verbringen deklarieren |
| Kleinunternehmer | Regelbesteuerung dringend empfohlen |
Unser Fazit
Amazon FBA bietet enorme Möglichkeiten – aber die steuerliche Komplexität sollte von Anfang an mitgedacht werden. Die Grundregel ist simpel: Jedes Land, in dem deine Waren lagern, löst eine Steuerpflichten aus. Wer das frühzeitig sauber aufsetzt und die richtigen Tools nutzt, vermeidet teure Nachzahlungen und unnötigen Aufwand.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für eine auf deine individuelle Situation zugeschnittene Beratung stehen wir dir gerne zur Verfügung.