Du verkaufst online – ob über deinen eigenen Webshop, Amazon, oder eine andere Plattform – und belieferst dabei auch Kunden in anderen EU-Ländern? Dann betrifft dich das EU-Umsatzsteuerrecht direkt. Und die Regeln ändern sich dabei laufend.
In diesem Artikel erklären wir dir, wie der One-Stop-Shop (OSS) funktioniert, was der IOSS mit Importen zu tun hat, und welche Änderungen durch das ViDA-Paket auf dich zukommen.
Die Grundregel: Wo wird Umsatzsteuer fällig?
Seit 1. Juli 2021 gilt EU-weit eine einheitliche Lieferschwelle von netto EUR 10.000. Grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU an Endverbraucher müssen ab diesem Schwellenwert im Bestimmungsland – also dort, wo der Kunde sitzt – versteuert werden, wobei der jeweils dort geltende Umsatzsteuersatz anzuwenden ist.
Das bedeutet konkret: Sobald du als österreichischer Onlinehändler mehr als EUR 10.000 an Privatkunden in anderen EU-Staaten verkaufst, musst du in jedem Zielland die dortige Umsatzsteuer abführen. Ohne eine Vereinfachungsregelung würde das bedeuten: 27 potenzielle Registrierungen, 27 verschiedene Erklärungen. Genau hier kommt der OSS ins Spiel.
Der EU-OSS: Eine Registrierung für ganz Europa
Der OSS ist ein elektronisches Portal, über das Unternehmen die in der EU anfallende Umsatzsteuer für bestimmte Umsätze seit 1. Juli 2021 erklären und bezahlen können. Wer die Sonderregelung nutzt, ist nicht verpflichtet, sich für diese Umsätze im jeweiligen Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer zu registrieren.
In Österreich läuft die Registrierung über FinanzOnline. Die Antragstellung erfolgt elektronisch, nach erfolgter Antragsstellung erteilt das Finanzamt eine separate Steuernummer für das EU-OSS-Konto.
Über den EU-OSS können folgende Umsätze gemeldet werden:
- Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (B2C-Warenlieferungen in andere EU-Staaten)
- Dienstleistungen an Privatpersonen in EU-Ländern, in denen der Unternehmer nicht niedergelassen ist
- Bestimmte Plattformumsätze
Wichtig: Vorsteuern können nicht über das OSS-Verfahren abgewickelt werden und sind daher grundsätzlich im Erstattungsverfahren geltend zu machen.
Der IOSS: Für Importe aus Drittländern
Neben dem EU-OSS gibt es den Import One-Stop-Shop (IOSS) – relevant für alle, die Waren aus Nicht-EU-Ländern (z.B. China, USA) an EU-Endkunden verkaufen.
Mit dem IOSS können Waren bis zu einem Wert von EUR 150 abgabenfrei in die EU eingeführt werden, sofern die Umsatzsteuer korrekt gemeldet und abgeführt wird. Der Vorteil: Keine Überraschungen beim Zoll für deine Kunden, keine nachträgliche Einfuhrumsatzsteuer an der Haustür.
Was kommt als nächstes? Das ViDA-Paket
Die EU hat mit dem „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Paket im März 2025 ein umfassendes Reformwerk beschlossen, das den gesamten Rahmen nochmals verändert. Das Paket wird schrittweise bis Januar 2035 ausgerollt.
Die wichtigsten Eckpunkte für E-Commerce-Unternehmer:
Ab 1. Januar 2027 treten kleinere Anpassungen bei OSS und IOSS in Kraft.
Ab 1. Juli 2028 wird der OSS deutlich ausgeweitet: Die bestehende OSS-Erklärung wird um ein neues Modul für die Meldung von Warenbewegungen auf eigene Rechnung erweitert – das ermöglicht es, eigene Warenbestände in anderen EU-Ländern (z.B. Fulfillment-Lager) ohne lokale Registrierung zu verwalten.
Ebenfalls ab Juli 2028: Digitale Plattformen, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen oder Personenbeförderung vermitteln, werden als „deemed supplier“ behandelt und sind selbst für die Abfuhr der Umsatzsteuer verantwortlich.
Ab 1. Juli 2026 gibt es bereits erste Zolländerungen: Die EU schafft die EUR-150-Zollfreigrenze für den Import von Kleinsendungen ab. Als Übergangsmaßnahme wird ein pauschaler Zoll von EUR 3 pro Sendung unter EUR 150 eingeführt, sofern die Umsatzsteuer über den IOSS abgewickelt wird.
Ab 1. Juli 2030 kommt das nächste große Thema: Verpflichtende digitale Berichtspflichten für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU.
Was bedeutet das konkret für dich?
Je nach deinem Geschäftsmodell ergeben sich unterschiedliche Handlungsprioritäten:
Du verkaufst als österreichischer Händler Waren an EU-Privatkunden? → Prüfe, ob du die EUR-10.000-Schwelle überschreitest. Wenn ja, ist die OSS-Registrierung der einfachste Weg zur Compliance.
Du importierst Waren aus Drittländern (z.B. Dropshipping aus China)? → Der IOSS kann für Sendungen unter EUR 150 die richtige Lösung sein – und mit der Abschaffung der Zollfreigrenze ab Juli 2026 wird er noch relevanter. Achtung aber: Um den IOSS nutzen zu können, sind gewisse Voraussetzungen erforderlich und nicht jedes Dropshipping-Modell ist über den IOSS abbildbar!
Du lagerst Waren in mehreren EU-Ländern (z.B. Amazon FBA)? → Hier lohnt ein genauer Blick auf die ViDA-Erweiterungen ab 2028, die Registrierungspflichten in Lagerländern deutlich reduzieren könnten.
Du betreibst eine Plattform oder vermittelst Dienstleistungen? → Die neuen „deemed supplier“-Regeln ab 2028 können deine Steuerpflichten fundamental verändern.
Unser Fazit
Das EU-Umsatzsteuerrecht für den Online-Handel ist komplex, aber mit der richtigen Struktur gut beherrschbar. Der OSS hat die Compliance für die meisten Händler erheblich vereinfacht – und das ViDA-Paket bringt ab 2026 und 2028 weitere Erleichterungen, aber auch neue Pflichten.
Wichtig ist, jetzt die eigenen Prozesse zu prüfen: Lieferschwellen monitoren, OSS-Registrierung bei Bedarf nachholen, und die Zolländerungen ab Juli 2026 im Blick behalten.
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